Anmeldeunterlagen

Eine Anmeldung an der Gutzmannschule ist nur mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Sprache möglich.  

Lernanfänger (vor Einschulung) 

Wurde Ihnen für Ihr Kind der Besuch der Gutzmannschule als geeigneter Lernort empfohlen und Sie können sich die Gutzmannschule als Lernort für Ihr Kind vorstellen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir senden Ihnen eine Unterlagenliste, sichten die Unterlagen und laden Sie dann zu einem Lernanfänger-Gespräch an die Gutzmannschule ein. Vor Ort werden weitere Schritte besprochen zur Erstellung eines Fördergutachtens besprochen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
– Bericht der Schuleingangsuntersuchung (unbedingt erforderlich)
– Logopädie-Berichte (unbedingt erforderlich)
– Ergotherapie-Berichte
– SPZ-Berichte
– Berichte der Pädaudiologie oder des HNO-Arztes
– sonstige Berichte

Quereinstieg

Sollte für Ihr Kind im Laufe der Schulzeit der Wechsel an die Gutzmannschule empfohlen werden, muss die aktuelle Schule, die Ihr Kind besucht, zuvor ein Überprüfungsverfahren durchführen und ein Fördergutachten erstellen. Erst nach einer Verfügung des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung ist ein Wechsel an die Gutzmannschule möglich. Voraussetzung dafür ist ein freier Schulplatz in dem jeweiligen Jahrgang.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
– Verfügung des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung über einen festgestellten
Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Sprache
– die letzten beiden Zeugnisse
– Beratungsprotokoll zum Übergang von Jahrgang 4 nach Jahrgang 5 (bei Anmeldung für Jg. 5)
– Logopädie-Berichte (unbedingt erforderlich)
– Ergotherapie-Berichte
– SPZ-Berichte
– Berichte der Pädaudiologie oder des HNO-Arztes
– sonstige Berichte

Kontaktformular

Kontaktieren Sie uns gerne über dieses Formular. Die Schulverwaltung wird sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen und die entsprechenden notwendigen Unterlagen von Ihnen anfordern: 

14 + 6 =