Sonderpädagogische Fördergutachten
Eine Mitwirkung im Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sprache – also die Mitwirkung in der Erstellung eines Fördergutachtens – bietet die Gutzmannschule ebenfalls nur dann an, sofern die Regelschule keine Förderschullehrkraft zur Verfügung hat.
In diesem Fall können Sie einen Antrag zur Erstellung eines Fördergutachtens durch die Gutzmannschule stellen.
Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Hannover bietet ebenfalls über das Portal „Beratung und Unterstützung (B & U)“ entsprechende Hilfen an.